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Martin Prechtl
95485 Warmensteinach
Kropfbachtalstr. 164
Telefon: 09277 - 91911
Telefax: 09277 - 91932
info@sv-prechtl.de


 

 


 

Technische Abnahmen

Mitwirkung bei der Bauabnahme als unparteiischer Sachverständiger

Bei der Bauabnahme handelt es sich um die Bestätigung der baurechtlichen und bautechnischen Mangelfreiheit einer erbrachten Bauausführungsleistung. Mit der Abnahme beginnt die vereinbarte Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. 

Lassen Sie sich als Bauherr auf keinen Fall auf irgendwelche nur schriftlichen Bauabnahmen ein, sondern vereinbaren Sie stets auf einem offiziellen Termin auf der Baustelle um die Abnahme durchzuführen. Hierzu ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Kenntnisse und Erfahrungen eines Sachverständigen sind bei der Abnahme besonders wertvoll. Ein Sachverständiger kann Baumängel früher und leichter erkennen als der Bauherr.

Überprüfen vor Ablauf der Gewährleistung

Rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistung (VOB 4 Jahre, BGB 5 Jahre) sollten Sie die erbrachten Leistungen eingehend auf Mängelfreiheit durch einem Sachverständigen überprüfen lassen. Im Reklamationsfall sollten Sie die Mängel schriftlich per Einschreiben, beim verantwortlichen Unternehmen anzeigen.

Handelt es sich um größerer Mängel oder Bauschäden sollten Sie von einem Sachverständigen rechtzeitig ein Beweissicherungsverfahren durchführen lassen um Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher nicht zu verlieren.

Kontrollen der fachlichen Ausführung während der Bauzeit

Nicht alle Bauherren sind Fachmann in den vielen, verschiedenen Bereichen des Bauhandwerks und erkennen deshalb Fehler und Mängel während der Bauzeit erst spät oder gar nicht.

Kontrollen durch einen Sachverständigen während der Bauphase können Mängel, Ausführungsfehler und Schäden aufdecken. Der Bauherr kann hierdurch noch während der Ausführung auf Nachbesserung, noch vor Abnahme bestehen. Der Bauherr spart bei Kontrolle der fachlichen Ausführung während der Bauzeit durch einen Sachverständigen sehr viel Ärger, Zeit und Kosten.

Schützen Sie Ihr Eigentum und Ihre Investition. Lassen Sie als Bauherr Ihre Planung und deren Umsetzung in allen wichtigen Bauphasen durch einen Sachverständigen überprüfen. Planungsfehler können im Vorfeld erkannt werden, spätere Bauschäden werden vermieden.

Dieser Service ist für Bauherren gedacht, die sich selbst als „Nichtfachmann“ bezeichnen und trotz allem einen reibungslosen und zügigen Bauverlauf ohne „Spätfolgen“ wünschen.

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