Mitwirkung
bei der Bauabnahme als unparteiischer Sachverständiger
Bei der Bauabnahme handelt es sich um die Bestätigung
der baurechtlichen und bautechnischen Mangelfreiheit einer erbrachten
Bauausführungsleistung. Mit der Abnahme beginnt die vereinbarte
Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Bauherr dem
Unternehmer alle Mängel nachweisen.
Lassen Sie sich als Bauherr auf keinen Fall auf irgendwelche
nur schriftlichen Bauabnahmen ein, sondern vereinbaren Sie stets auf einem
offiziellen Termin auf der Baustelle um die Abnahme durchzuführen. Hierzu
ist es sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Kenntnisse und
Erfahrungen eines Sachverständigen sind bei der Abnahme besonders wertvoll.
Ein Sachverständiger kann Baumängel früher und leichter erkennen als der
Bauherr.
Überprüfen vor Ablauf der Gewährleistung
Rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistung (VOB 4 Jahre, BGB
5 Jahre) sollten Sie die erbrachten Leistungen eingehend auf Mängelfreiheit
durch einem Sachverständigen überprüfen lassen. Im Reklamationsfall sollten
Sie die Mängel schriftlich per Einschreiben, beim verantwortlichen
Unternehmen anzeigen.
Handelt es sich um größerer Mängel oder Bauschäden sollten
Sie von einem Sachverständigen rechtzeitig ein Beweissicherungsverfahren
durchführen lassen um Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher nicht zu
verlieren.