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Martin Prechtl
95485 Warmensteinach
Kropfbachtalstr. 164
Telefon: 09277 - 91911
Telefax: 09277 - 91932
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Privatgutachten


Als Privatgutachten werden Gutachten bezeichnet, welche noch außerhalb eines Gerichtsverfahrens für Private Auftraggeber

  • Privatpersonen

  • juristische Personen

  • Firmen

  • Versicherungen

  • Verwaltungen

  • Organisationen

  • Verbände und vergleichbare Einrichtungen

  • Erstellt werden.

    Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es in einem Streitfall frei einen Sachverständigen zu beauftragen.

    Da das Privatgutachten meist nur von einer Partei beauftrag wurde, ist dessen Bedeutung bei einen Gerichtverfahren beschränkt. Ein Privatgutachten ersetzt kein von Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten.

    Eine Entscheidung zu einem von Gericht angeordneten Sachverständigengutachten wird jedoch erst dann getroffen, wenn zwischen den Parteien auf Grundlage eines vorliegenden Privatgutachtens keine Einigung erzielt werden konnte. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich ein von Gericht bestellter Sachverständiger die Ausführungen des bereits erstellten Privatgutachtens ansehen und in die eigenen Ausführungen mit einbeziehen kann.

    Erstellt ein Sachverständiger ein Privatgutachten, so wird er in der Praxis als außergerichtlich tätiger oder als Privatgutachter bezeichnet. Auch das von ihm erstellte Privatgutachten als außergerichtlich erstelltes Gutachten bezeichnet.

    Durch diese Bezeichnungen wird verdeutlicht, dass es eine klassische Zweiteilung bei Gutachten gibt. Gutachten, die für Private erstellt werden - Privatgutachten - und Gutachten, die für Gericht erstellt werden – Gerichtsgutachten -.

    Liegt bei einem Gerichtsverfahren sowohl ein Privatgutachten als auch ein Gerichtsgutachten vor, so muss der Richter bei Widersprüchen zwischen dem gerichtlichen Sachverständigen und dem Privat-Gutachter diesen nachgehen. Ein Privatgutachten muss in gebotner Weise berücksichtigt werden.

     

     

    Privatgutachten - Schiedsgutachten - Versicherungsgutachten - Beweissicherungsgutachten - Technische Abnahmen - Energieausweis/Energiepass

     

       

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