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Martin Prechtl
95485 Warmensteinach
Kropfbachtalstr. 164
Telefon: 09277 - 91911
Telefax: 09277 - 91932
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Schiedsgutachten:

Das Schiedsgutachten ist eine weitere Möglichkeit, eine Einigung ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen.
Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, der für sie den Konflikt schlichten soll. Diese Beauftragung ist auch nur dann möglich, wenn beide Konfliktparteien das Ergebnis des Sachverständigen anerkennen.

Das Schiedsgutachten, nichts anderes ist als ein Privatgutachten, bindet den Auftraggeber und die betroffene Gegenpartei, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit.

Natürlich kann es nun auch von der Partei, für die es sich nachteilig auswirkt, nicht mehr als gegenstandslos abgetan und beiseite geschoben werden. Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen, welche im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das Schiedsgutachten ein hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares Instrument.

Auch wenn das Schiedsgutachten eine Möglichkeit ist, den Konflikt kostengünstig und äußerst kurzfristig zu lösen, wird diese Variante der Einigung sehr selten genutzt.

 

 

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