Das Schiedsgutachten ist eine weitere
Möglichkeit, eine Einigung ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen.
Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, der für
sie den Konflikt schlichten soll. Diese Beauftragung ist auch nur dann
möglich, wenn beide Konfliktparteien das Ergebnis des Sachverständigen
anerkennen.
Das Schiedsgutachten, nichts anderes ist als ein Privatgutachten, bindet den
Auftraggeber und die betroffene Gegenpartei, die sich im
Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es
entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit.
Natürlich kann es nun auch von der Partei, für die es sich nachteilig
auswirkt, nicht mehr als gegenstandslos abgetan und beiseite geschoben
werden. Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen, welche im
Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das Schiedsgutachten ein
hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares Instrument.
Auch wenn das Schiedsgutachten eine Möglichkeit ist, den Konflikt
kostengünstig und äußerst kurzfristig zu lösen, wird diese Variante der
Einigung sehr selten genutzt.